10 Prinzipien für mehr Sicherheit
Als Unternehmen der chemischen Industrie achten wir darauf, dass unsere Mitarbeiter und Partner die festgelegten Sicherheitsstandards am Standort erfüllen, um die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen und einen sicheren Anlagebetrieb zu gewährleisten.
- Für den Zutritt ins Werk ist es erforderlich, Ihre persönlichen Daten zu registrieren. Die Datenerhebung gilt dabei ausschließlich sicherheitstechnischen Zwecken. Die CVK verpflichtet sich, diese Daten nicht an Dritte im Sinne des Datenschutzes weiter zu geben.
- Auf dem Werksgelände gilt die StVO. Die maximale Geschwindigkeit beträgt 20 km/h. Das Parken bzw. Abstellen von Fahrzeugen ist nur auf den gekennzeichneten oder Ihnen zugewiesenen Stellflächen erlaubt. Bitte achten Sie besonders auf den Personen-, Fahrrad- und Staplerverkehr auf dem Gelände. Dieser hat generell Vorrang.
- Bei Arbeiten im Chemiebereich -hinter der gelben Doppellinie- sind Sie verpflichtet, die persönliche Schutzausrüstung zu tragen (Schutzbrille, Schutzhelm, Sicherheitsschuhe S 2 und körperbedeckende Kleidung). Für terminisierte Begehungen der Produktionsstätten und Lagerbereiche ist diese Ausrüstung ebenfalls erforderlich.
- Das Arbeiten ist nur mit Erlaubnis und nach erfolgter Einweisung erlaubt. Den Weisungen des zugewiesenen Koordinators bzw. der für Sie verantwortlichen Person ist unbedingt Folge zu leisten. Arbeitsausrüstungen und/oder Geräte sind vor Gebrauch zu prüfen und nur nach Einweisung zu verwenden.
- Eine Arbeit ist nur zu beginnen, wenn sie sicher ausgeführt werden kann.
- Seien Sie stets aufmerksam und beachten Sie alle Sicherheitskennzeichen, optischen und akkustischen Alarmsignale sowie Hinweisschilder.
- Auf dem Werksgelände gilt striktes Handyverbot. Ausnahme bilden hier die ersten 50 Meter auf der Werkstrasse bis zum Stopschild und das Verwaltungsgebäude. Filmen und Fotografieren im Werk ist nur nach vorheriger Zustimmung des Geschäftsführers erlaubt.
- Beachten Sie das generelle Rauchverbot. Rauchen ist nur in den speziell gekennzeichneten Räumen erlaubt. Der Genuß von Alkohol, Rauschmitteln oder Drogen, sowie das Arbeiten unter deren Einfluß sind verboten.
- Im Alarmfall suchen Sie umgehend den Sammelpunkt auf und melden sich bei der für Sie verantwortlichen Person oder dem Leiter am Sammelplatz.
- Melden Sie alle Unfälle, Vorfälle oder Gefahren sofort Ihrem Leiter oder dem für Sie zuständigen Koordinator.
Bitte haben Sie im Sinne der Sicherheit dafür Verständnis, dass bei Nichteinhaltung der o.g. Bestimmungen unser Personal berechtigt ist, die Arbeiten einstellen zu lassen und Ihnen, bzw. Ihrem Personal der Zutritt zur Arbeitsstätte verweigert werden kann. Die dadurch bedingten Kosten werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Bei Einhaltung der Regeln leisten Sie einen hohen Beitrag zu Ihrer eigenen Sicherheit und unterstützen unser permanentes Streben nach den höchstmöglichen Sicherheitsstandards.
Jacques Migniot, Geschäftsführer